Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Die ultraleichten Foren. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Samstag, 30. Januar 2010, 10:49

Brauche Aufklärung: Lizenzwesen 120 kg Dreiachs Klasse

Moinsen,

Ich muss mich outen, in diese Richtung habe ich bisher nie gesehen. Wie läuft eigentlich Ausbildung und Lizenzwesen in der Sache aus Sicht des

- PPL/SPL-Dreiachs Scheininhabers
- Fußgängers

Auf der DULV Seite habe ich schon Probleme, die Geräte in die richtige Klasse einzuordnen. Also: Wie läuft das ab?

Gruß - WOlfgang

2

Samstag, 30. Januar 2010, 14:54

Hallo,

so weit ich weiß kannst Du die leichten Luftsportgeräte mit dem normalen UL-Schein für Dreiachser fliegen, sofern es sich auch um Dreiachser mit Motor handelt. Wenn es ein Ultraleichtsegelflugzeug ist, also ohne Motor, dann brauchst Du Alleinflugreife im Segelflugzeug als Nachweis.
Wenn Du also eh einen UL-Dreiachserschein hast brauchst Du Dir keinen separaten Schein ausstellen lassen. Kannst Du aber, wenn Du willst. Erst wenn Du nur noch den Schein für leichte Luftsportgeräte behalten willst brauchst Du diesen auch als Papier.
Vom PPL müsste der Einstieg genauso sein wie zu normalen UL-Schein (macht auch Sinn).
Für Fußgänger ebenso!

Ein großes Missverständnis beim Schein für leichte UL ist das Medical was nicht gefordert ist! Es ist schon richtig, dass man die leichten Geräte fliegen kann ohne jemals gecheckt zu werden - egal welche Krankheiten man so hat. Es ist aber nicht so, dass man bei Verweigerung des Medicals dann einfach die leichten Geräte weiter fliegen kann. Wenn also die nicht vorhandene Flugtauglichkeit bestätigt ist grounded einen das immer, auch wenn die UNtersuchung gar nicht für die leichten gefordert ist! Das ist bei den LSA in USA auch genauso. Klingt ja auch irgendwie logisch. Nur die Grenzen der Fluguntauglichkeit sollten vielleicht anders gesteckt werden.

So, das Alles ohne Gewähr. Bin mir aber recht sicher.
Viele Grüße, Tim.

www.voss-aero.com

Ähnliche Themen