You are not logged in.

Dear visitor, welcome to Die ultraleichten Foren. If this is your first visit here, please read the Help. It explains in detail how this page works. To use all features of this page, you should consider registering. Please use the registration form, to register here or read more information about the registration process. If you are already registered, please login here.

1

Saturday, January 30th 2010, 10:49am

Brauche Aufklärung: Lizenzwesen 120 kg Dreiachs Klasse

Moinsen,

Ich muss mich outen, in diese Richtung habe ich bisher nie gesehen. Wie läuft eigentlich Ausbildung und Lizenzwesen in der Sache aus Sicht des

- PPL/SPL-Dreiachs Scheininhabers
- Fußgängers

Auf der DULV Seite habe ich schon Probleme, die Geräte in die richtige Klasse einzuordnen. Also: Wie läuft das ab?

Gruß - WOlfgang

Timpilot

Beginner

Posts: 39

Occupation: Luftfahrtingenieur

  • Send private message

2

Saturday, January 30th 2010, 2:54pm

Hallo,

so weit ich weiß kannst Du die leichten Luftsportgeräte mit dem normalen UL-Schein für Dreiachser fliegen, sofern es sich auch um Dreiachser mit Motor handelt. Wenn es ein Ultraleichtsegelflugzeug ist, also ohne Motor, dann brauchst Du Alleinflugreife im Segelflugzeug als Nachweis.
Wenn Du also eh einen UL-Dreiachserschein hast brauchst Du Dir keinen separaten Schein ausstellen lassen. Kannst Du aber, wenn Du willst. Erst wenn Du nur noch den Schein für leichte Luftsportgeräte behalten willst brauchst Du diesen auch als Papier.
Vom PPL müsste der Einstieg genauso sein wie zu normalen UL-Schein (macht auch Sinn).
Für Fußgänger ebenso!

Ein großes Missverständnis beim Schein für leichte UL ist das Medical was nicht gefordert ist! Es ist schon richtig, dass man die leichten Geräte fliegen kann ohne jemals gecheckt zu werden - egal welche Krankheiten man so hat. Es ist aber nicht so, dass man bei Verweigerung des Medicals dann einfach die leichten Geräte weiter fliegen kann. Wenn also die nicht vorhandene Flugtauglichkeit bestätigt ist grounded einen das immer, auch wenn die UNtersuchung gar nicht für die leichten gefordert ist! Das ist bei den LSA in USA auch genauso. Klingt ja auch irgendwie logisch. Nur die Grenzen der Fluguntauglichkeit sollten vielleicht anders gesteckt werden.

So, das Alles ohne Gewähr. Bin mir aber recht sicher.
Viele Grüße, Tim.

www.voss-aero.com

Similar threads